Schreinerei Schrotberger Fenster & Türen
Robert Schrotberger

Kreuzstraße 10
91567 Herrieden – Neunstetten

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1. Allgemeines

Sämtliche Aufträge werden nur aufgrund nachstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen Angenommen bzw. ausgeführt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

2. Angebote:

Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrags zustande.

3. Preise:

a) Für die Aufträge gelten die Preise unserer jeweils gültigen Preisliste bzw. die in unseren Verträgen und Auftragsbestätigungen genannten Preise.

b) Ändern sich nach Vertragsabschluss Stückzahlen, Maße oder wünscht der Auftraggeber Ausführungsänderungen, so werden die vereinbarten Preise sowie der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetzt bzw. erhöht.

4. Lieferung:

a) Jedes Erzeugnis ist eine Sonderanfertigung und kann daher weder umgetauscht noch zurückgenommen werden, so geht dies zu seinen Lasten.

b) Zumutbare technische Änderungen behalten wir uns vor.

c) Fenster und Elemente liefern wir innerhalb ca. 10 Wochen nach schriftlichem Abruf. Gerät der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt, wenn er schriftlich eine Nachfrist von 4 Wochen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, ausgenommen Vorsatz und grob fahrlässiges Verschulden.

5. Vertragsrücktritt:

a) Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis des Herstellers vor Fertigung der in Auftrag gegebenen Waren vom Vertrag zurück, so ist der Hersteller berechtigt, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30% des Auftragswertes zu berechnen, es sei denn, der Auftraggeber kann nachweisen, dass der dem Hersteller durch den Rücktritt entstandene Schaden ( entstehende Unkosten und entgangener Gewinn ) wesentlich niedriger ist. Der Auftragnehmer behält sich vor, den höheren Vergütungsanspruch nach § 649 BGB zu verlangen.

b) Wird beim Aufmaß festgestellt, dass die Montage aus technischen Gründen in der vorgesehenen Weise nicht möglich ist, so ist der Hersteller berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Auftraggeber zur Geltendmachung eines etwaigen Schadens berechtigt ist, es sei denn, dem Auftragnehmer fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

6. Zahlung:

a) Zahlungen sind innerhalb von 4 Tagen nach Rechnungsdatum abzugsfrei an unsere Firma zu leisten sofern keine Sondervereinbarung. Bei Zielüberschreitung können von Vollkaufleuten die üblichen Verzugszinsen erhoben werden.

b) Skontoabzüge sind nur berechtigt, wenn sie in den Auftragsunterlagen oder Verträgen schriftlich festgehalten sind.

c) Gegenansprüche des Auftraggebers können nur dann aufgerechnet werden, wenn diese vom Auftragnehmer anerkannt sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.

d) Reklamation jeglicher Art entbinden nicht von der Zahlung.

7. Eigentumsvorbehalt:

Die Ware bleibt – auch montiert – bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum der Lieferfirma. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Herstellers nicht an andere herausgegeben werden. Bei Inanspruchnahme der   Ware durch andere ist der Auftraggeber verpflichtet, dieses dem Hersteller sofort mitzuteilen.

8. Gewährleistung / Garantie:

a) Wir gewähren für unsere Erzeugnisse und Leistungen die derzeit gesetzlich gültige Gewährleistung

b) Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, spätestens aber zwei Wochen nach Empfang der Ware, schriftlich gerügt werden. Durch uns montierter Ware erfolgt generelle Abnahme. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden, und die Rechnung ist in voller Höhe zu begleichen. Rechnungsabzüge sind ohne gesonderte Vereinbarung nicht berechtigt.

c) Bei gebrauchten, bereits vorhanden oder vom Besteller bereitgestellten Bauteilen / Elementen, die wir lediglich an – und abmontieren, ist jegliche Gewährleistung für die Funktionsfähigkeit und Passgenauigkeit dieser Bauteil ausgeschlossen (Haftungsausschluss).

d) Für PVC und Glas und sonstige Handelsware übernimmt der Auftragnehmer Garantieverpflichtungen gegenüber den Auftraggeber in dem Umfang, wie der jeweilige Hersteller dem Auftragnehmer gegenüber Garantieverpflichtungen eingegangen ist. Die Gewährleistung bleibt hiervon unberührt.

e) Falls zeitliche Verschiebungen bei der Ausführung unserer Arbeit entstehen und nachfolgende Gewerke betroffen werden, sind wir für dadurch entstehende Kosten, z.B. Gerüstkosten etc., nicht haftbar.

f) Sollten Elektroanschlüsse nötig sein, sind diese bauseits von einem Elektrofachmann auszuführen und ist somit nicht Bestandteil unserer Leistung.

g) Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Montageleiter der Fa. SCHROTGERGER  Fenster & Türen vor Montagebeginn die Lage nicht zu sehender Strom – bzw. Wasserleitungen mitzuteilen. Wurde dies versäumt übernimmt die Fa. SCHROTBERGER Fenster & Türen nicht die daraus entstehenden Kosten ( Haftungsausschluss ).

h) Durch die Demontage von eingebauten Elementen, Fensterbänke oder Rollläden können im Innerer – oder Äußeren lLeibungsbereich Beschädigungen entstehen ( Fliesen, Tapeten, Putz, Farbe etc.) sollten hier Schäden auftreten sind wir hierfür nicht haftbar ( Haftungsausschluss)

i) Sofern Türen mit Aluminium – Bodenschwellen eingebaut werden, ist damit zu rechnen, dass unter bestimmten Wind – und Regenverhältnissen, geringfügige Undichtigkeit eintreten kann. Dies ist bei barrierefreien Elementen kein Reklamationsgrund.

j) Wartungs – und Serviceleistungen sind keine Garantieleistungen und somit kostenpflichtig zum Beispiel schmieren und nachjustieren der verbauten gelieferten Elemente.

k) Abweichende Garantie – und Gewährleistungsvereinbarungen müssen schriftlich im Vertrag ausgewissen sein.

9. Zusätzliche Montagebedingungen:

a) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass vor Montagebeginn die baulichen Voraussetzungen für eine einwandfreie und reibungslose Montage gegeben sind. Die entstehenden Wartezeiten oder nochmalige Anfahrt werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

b) Werden von uns Montageleistungen(Verlegung von Fußböden, Türmontage, Deck – Wandverkleidungen) übernommen, so gehen wir davon aus, dass der Untergrund oder vorfinden des Bauvorhabens eine sofortige Montage der gelieferten Waren erlaubt und das die uns gemachten Aufmaß Angaben richtig sind. Kann wegen zu hoher Baufeuchte die Montage/Verlegung nicht ausgeführt werden verschieben sich die von uns gemachten Terminzusagen. Schadenersatzansprüche können dies bezüglich an uns nicht gestellt werden. Mängel in Untergrund gehen zu Lasten des Auftraggebers. Sonderbehandlungen des Untergrunds sowie die Vermessung von Räumen, werden diese Leistungen Gegenstand des Auftrages und in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich aufgeführt sind. Alle Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Mehrkosten infolge unterrichten Aufmaßes oder unzutreffender Terminanzeige seitens des Auftraggebers gehen zu seinen Lasten. Nach abgeschlossen Sonderaufmaßnahmen und nach Beendigung der Montagearbeiten hat der Auftraggeber dem beauftragten Monteur die Richtigkeit der durchgeführten Arbeiten und des Aufmaßes zu bestätigen. Die Berechnung des Aufmaßes erfolgt einschließlich Schwellen und Nischen nach Rohbaumaßen. Schienen und Dehnungsfugen werden übermessen, Aussparungen wie Pfeiler; Kamine etc. zu 0,5 m² werden nicht abgezogen.

10: Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute, ist 91522 Ansbach

 

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Telefon 09825 9 10 10

Telefax 09825 9 10 01

Handy 0171 68 30 483

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